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Verwaltungsgerichtsbeschwerde gegen Seilbahnkorridor Weggis–Rigi Kaltbad

27. Februar 2027

 

Am 2. Februar 2024 hat der Regierungsrat Luzern die Beschwerde abgewiesen, die der LSVV zusammen mit der Stiftung Landschaftsschutz Schweiz (SL) gegen den Beschluss der Gemeinde Weggis zur Änderung des Zonenplans und des Bau - und Zonenreglements der Gemeinde Weggis i Zusammenhang mit dem Seilbahnkorridor Weggis–Rigi Kaltbad eingereicht hatte. Gegen den Entscheid des Regierungsrates haben der LSVV und die Stiftung Landschaftsschutz Schweiz gemeinsame Verwaltungsgerichtsbeschwerde beim Kantonsgericht Luzern erhoben. Die Beschwerde richtet sich in erster Linie gegen die mangelnde Koordination der Verfahren im Zusammenhang des Projekts Neubau Seilbahn Weggis–Rigi Kaltbad sowie die Rolle des Waldes bei der Festlegung von Nutzungszonen in Rahmen der Nutzungsplanung.




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