Die Landschaft – unser gemeinsames Wohnzimmer

In der Landschaft verbringen wir unsern Alltag und unsere Freizeit – allein, mit Freundinnen und Freunden – und wir laden Gäste (Touristen) ein. Sie ist unser gemeinsames Wohnzimmer. Wenn wir uns darin wohl fühlen wollen, müssen wir alle zusammen Sorge dazu tragen. Auch zuhause möchten wir ja weder in einer Rumpelkammer leben noch die Wohnung mit klobigen, unförmigen Möbeln überstellt haben.
Die Hausregeln für das gemeinsame Wohnzimmer Landschaft gibt die Gesetzgebung vor. Dabei ist der schonungsvolle Umgang eine zentrale Forderung des Raumplanungsgesetzes. Manche der «Hausregeln» lassen sich gut in Zahlen fassen – etwa Ausnützungsziffern, Bauhöhen, Grenzabstände oder Freiflächenziffern. Die Einhaltung dieser Werte allein garantiert aber noch keine Wohn- und Lebensqualität. Es braucht Gestaltung und einen Sinn dafür, wie sich unsere Möbel – die Gebäude und Anlagen – in das Wohnzimmer Landschaft einfügen.
Mit dieser Forderung nach gestalterischer Qualität tut sich auch die Gesetzgebung schwer. Das Raumplanungsgesetz formuliert zahlreiche wichtige Planungsgrundsätze und zentral vor allem den Grundsatz, dass sich «Siedlungen, Bauten und Anlagen in die Landschaft einzuordnen» haben. Dieser ist auch in den kantonalen Baugesetzen enthalten, im Kanton Luzern beispielsweise in §140 des Planungs- und Baugesetzes (PBG).
Es liegt in der Verantwortung der Bauherrschaften und ihren beauftragten Planerinnen und Planern, diese Grundsätze umzusetzen. Aufgabe der Behörden ist es, auf die Einhaltung der Hausregeln zu pochen. Dank seiner Fachkompetenz kann der Landschaftsschutzverband Vierwaldstättersee Bauherrschaften, Planende und Behörden unterstützen, die Landschaft mit einem Sinn fürs Ganze zu gestalten, dank dem ihm zugestandenen Beschwerderecht aber auch auf die Einhaltung der Hausregeln pochen.
Am Ende des Tages leben wir so, wie wir uns einrichten, ob zuhause im Wohnzimmer oder draussen in der Landschaft. Zuhause bleibt es Privatsache, draussen in der Landschaft – ob innerhalb oder ausserhalb der Siedlung – geht es uns alle an. Insofern ist die Landschaft auch ein Abbild unseres gesellschaftlichen Umgangs. Unser demokratiegestütztes Rechtssystem soll dafür sorgen, dass alle auf dem Sofa oder Bänkli Platz finden.
Mit dem Landschaftsraum Vierwaldstättersee haben wir das Privileg, in einem einzigartigen «Wohnzimmer» zu leben. Tragen wir Sorge zu ihm!





Toller, engagierter und völlig zutreffender Beitrag - Danke!